Förderverein St. Altfried e.V.
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Steuerliche Angaben

Freistellungsbescheinigung

Das Finanzamt Hildesheim hat dem Förderverein St. Altfried e.V. die Gemeinnützigkeit förmlich bestätigt.

Feld

Wert

Aussteller

Finanzamt Hildesheim

Adresse Finanzamt

Kaiserstraße 47, 31134 Hildesheim

Steuernummer

30/214/43119

Körperschaft

Förderverein St. Altfried e.V., Kurt-Schumacher-Straße 9, 31139 Hildesheim

Gültigkeitszeitraum

2023 bis 2025

Ausstellungsdatum

04.11.2025


Feststellung der Steuerbefreiung

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.


Steuerbegünstigte Zwecke

Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)

  • Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)


Hinweis zur Spendenquittung

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum dieses Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.


Quelle: Freistellungsbescheid des Finanzamts Hildesheim vom 04.11.2025, Form-Nr. 007037 G

Freistellungsbescheinigung_2024_2025.pdf