Freistellungsbescheinigung
Das Finanzamt Hildesheim hat dem Förderverein St. Altfried e.V. die Gemeinnützigkeit förmlich bestätigt.
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Feld |
Wert |
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Aussteller |
Finanzamt Hildesheim |
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Adresse Finanzamt |
Kaiserstraße 47, 31134 Hildesheim |
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Steuernummer |
30/214/43119 |
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Körperschaft |
Förderverein St. Altfried e.V., Kurt-Schumacher-Straße 9, 31139 Hildesheim |
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Gültigkeitszeitraum |
2023 bis 2025 |
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Ausstellungsdatum |
04.11.2025 |
Feststellung der Steuerbefreiung
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Steuerbegünstigte Zwecke
Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und folgende gemeinnützige Zwecke:
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Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
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Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
Hinweis zur Spendenquittung
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum dieses Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Quelle: Freistellungsbescheid des Finanzamts Hildesheim vom 04.11.2025, Form-Nr. 007037 G
Freistellungsbescheinigung_2024_2025.pdf