Wer wir sind
Der Förderverein St. Altfried e.V. wurde am 21. August 2012 gegründet und hat seinen Sitz in Hildesheim. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der das Gemeindeleben am Kirchort St. Altfried in Hildesheim-Ochtersum unterstützt.
Der Förderverein St. Altfried e.V. ist ein rechtlich selbstständiger, privater Verein nach deutschem Vereinsrecht (BGB). Er ist kein Teil der katholischen Kirchengemeinde St. Altfried, der Diözese Hildesheim oder einer anderen kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verein wurde von engagierten Gemeindemitgliedern als private Initiative gegründet, um das Gemeindeleben am Kirchort St. Altfried in Hildesheim-Ochtersun ideell und finanziell zu stärken. Die Verbundenheit mit der Kirchengemeinde ist dabei bewusst gewählt – sie prägt den Vereinszweck und das Selbstverständnis der Mitglieder. Die Entscheidungshoheit liegt jedoch ausschließlich bei den gewählten Vereinsorganen (Vorstand und Mitgliederversammlung). Als eingetragener Verein unterliegt der Förderverein ausschließlich staatlichem Recht und ist steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt.
Unser Zweck
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Gemeindelebens am Kirchort St. Altfried in Hildesheim-Ochtersum.
Dies verwirklichen wir insbesondere durch:
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Mitgliedsbeiträge – regelmäßige Beiträge unserer Vereinsmitglieder
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Spenden – Entgegennahme von Spenden für satzungsgemäße Zwecke
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Zweckgebundene Mittelweitergabe an den Kirchort St. Altfried in Hildesheim-Ochtersum:
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zur Unterhaltung der Kirche und der sonstigen Gebäude
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zur Unterstützung der Seelsorge, zum Beispiel Kinder- und Jugendarbeit
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Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.
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Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
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Alle Vorstandstätigkeiten sind ehrenamtlich.
Steuernummer: 30/214/43119
Struktur und Organe
Der Verein wird durch zwei Organe geleitet:
Mitgliederversammlung – oberstes Organ des Vereins. Zuständig für Vorstandswahl, Jahresabschluss, Satzungsänderungen und Festsetzung des Mitgliedsbeitrags.
Vorstand – besteht aus drei Mitgliedern: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r und Schatzmeister/in. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten (§ 26 BGB).
Gründung
Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 21. August 2012 in Hildesheim aufgestellt und beschlossen.